AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Globeltag GmbH, Stand 2017

§1 Geltung der Bedingungen
Globeltag erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei kaufmännischen Auftraggebern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Globeltag betreibt einen Beratungsservice, einen Dokumentationsservice, einen Übersetzerservice und führt Anpassungsprogrammierungen durch. Die Übersetzungen werden nicht nur von Globeltag selbst vorgenommen, sondern durch die von Globeltag beauftragten unabhängigen Fachübersetzer. In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschließlich zu Globeltag und nicht zu dem jeweiligen Übersetzer direkt.

§2 Zustandekommen des Vertrags
Durch die Annahme eines schriftlichen Angebots auf der Grundlage einer von Globeltag an den Auftraggeber per HUBTREE-Portal oder EMail übermittelten Preiskalkulation oder mit der ersten Erfüllungshandlung auf der Grundlage eines abgegebenen Angebots von Globeltag kommt der Vertrag mit dem Auftraggeber zustande. Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von Globeltag stets freibleibend und unverbindlich. Globeltag kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. von der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Globeltag zuvor schriftlich bestätigt worden sind.

§3 Leistungsumfang/Nutzungsrechte bei Übersetzungsprojekten
Globeltag verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in einer anderen Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Übersetzt werden ausschließlich Texte. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

§4 Abnahme/Rügepflicht
Nach erfolgter Übersetzung wird der übersetzte Text dem Auftraggeber per Datensatz auf dem HUBTREE-Server oder per Email zum Download bereitgestellt. Gleichzeitig wird der Auftraggeber per E-Mail oder Telefax auf die Fertigstellung des Auftrages. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung oder an redaktionellen Texten sind unverzüglich nach dem Download bzw. nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers (bei anderen Versendungsformen) schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Bei erkennbaren Mängeln gilt Satz 1 unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung. Globeltag wird Auftraggeber bei jeder Mitteilung der Fertigstellung auf die Bedeutung der Rügepflicht gesondert hinweisen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Anderweitige Versandformen, z.B. per Post, E-Mail oder Telefax, erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.

§5 Nachbesserung
Soweit die Übersetzung oder redaktionelle Texte von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Globeltag eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung im Sinne des Abs. 1. den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutzlos ist.

§6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, stellt Globeltag dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Mindest-Auftragsgebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Globeltag berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Globeltag in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Globeltag nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Übersetzung sowie die redaktionellen Inhalte und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt (Rechtsvorbehalt).

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/ Abtretungsverbot
Gegen die Ansprüche von Globeltag kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Globeltag unzulässig.

§8 Kündigung
Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswerts. Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Übersetzung oder redaktionellen Texte zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Globeltag. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers.

§9 Haftung/Haftungsbeschränkungen
Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern Globeltag die Druckfahnen nicht vorgelegen haben. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag, aus einem Verschulden bei Vertragsschluss, aus einer positiven Vertragsverletzung sowie aus einem Verzug sowohl gegenüber Globeltag wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es fehlen zugesicherte Eigenschaften. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn in Fällen leichter Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Globeltag haftet nicht für Leistungsausfälle oder verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute sind, bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Globeltag-Dienstleistungen, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Globeltag deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Globeltag nicht erfolgt ist, durch von Globeltag verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weiter gehende Haftung besteht nicht.

§10 Gewährleistungsausschluß
Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet Globeltag keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung oder redaktionellen Texte für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass diese Inhalte veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.

§11 Geheimhaltung/Viren/DatenschutzG
Globeltag ist bemüht, nach dem neuesten Stand der Technik die Vertraulichkeit der übermittelten Texte zu wahren. Globeltag kann allerdings nicht gewährleisten, dass eine 100%ige Vertraulichkeit erfolgt, da aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Texte nicht gänzlich auszuschließen ist. Globeltag ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein 100%iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass Globeltag personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.Soweit sich Globeltag Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Globeltag berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Globeltag sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen. Globeltag erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und dass Globeltag die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§12 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei uns tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister von Globeltag abzuwerben oder ohne Zustimmung von Globeltag anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Globeltag der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch bei Abwerbungen, Einstellungen oder Beauftragungen von vereidigten Übersetzern, die zuvor im Subauftrag, Angestelltenverhältnis oder anders für Globeltag tätig wurden. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.

§13 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma Globeltag in Bardowick, Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt. Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abgedungen. Gegenüber vollkaufmännischen Auftraggebern gilt der Sitz von Globeltag als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das Gleiche gilt für die Fälle, in denen der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Globeltag ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder ihm zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.